AGB
Anmeldung/Vertrag
Wir bitten Sie um frühzeitige Anmeldung. Sie erleichtern uns dadurch eine reibungslose Organisation der Reise. Selbstverständlich sind kurzfristige Anmeldungen jederzeit möglich, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Sitzplatzwünsche berücksichtigen wir gerne in Reihenfolge der Anmeldungen. Ihre schriftliche, telefonische oder persönliche mündliche Zusage bzw. Anmeldung ist rechtsgültig und gilt laut Gesetz (OR) als Vertrag. Mit eingeschlossen sind allfällige Begleitpersonen, welche mitgebucht werden. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des schweizerischen Carhalterverbandes (ASTAG). Der Rechnungsbetrag ist vor der Abreise zu begleichen.
Umbuchung
Bis 15 Tage vor Reisebeginn wird für Umbuchungen keine Gebühr erhoben. Eine spätere Umbuchung wird als Annullierung und Neuanmeldung behandelt und gemäss Abschnitt «Annulationsbedingungen» verrechnet.
Annullationsbedingungen
Bei Annulation wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Person, doch höchstens CHF 120.– pro Auftrag verrechnet. Bei Rücktritt später als 21 Tage vor Reisebeginn, haben wir neben der Bearbeitungsgebühr noch folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- 20 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 21–16 Tage vor Abreise
- 40 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 15–9 Tage vor Abreise
- 60 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 8–5 Tage vor Abreise
- 80 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 4–2 Tag vor Abreise
- 100 % des Pauschalpreises bei Rücktritt 1 Tag vor Abreise und bei Nichterscheinen zur Abfahrt
Diese Annullationskosten müssen Sie durch Ihre persönliche Versicherung abdecken. Die Bearbeitungsgebühr und die allfälligen Kosten für den Annullationsschutz werden in jedem Falle erhoben. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer individuellen Reise-Annulationsversicherung.
Durchführung
Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Mindestteilnehmerzahl: 15–20 Personen. Kann eine Reise infolge kleiner Teilnehmerzahl oder aus zwingenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, etc.) nicht durchgeführt werden, erlauben wir uns, die Reise spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. Der einbezahlte Betrag wird Ihnen unverzüglich zurückerstattet. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen ist.
Reiseabbruch durch den Kunden/Kundin
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall, etc.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur*in / Reiseleiter*in im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten bei der Organisation Ihrer Rückreise.
Pass- und Zollformalitäten
Für Reisedokumente wie Pass oder gültige Identitätskarte sowie für das Einhalten der Pass-, Visa- und Zollvorschriften ist der Reiseteilnehmende persönlich verantwortlich. Über die Bestimmungen informieren wir Sie gerne.
Programme
Sofern besondere Verhältnisse es notwendig machen (z.B. schlechtes Wetter bei Passfahrten, Streiks, Verkehrsstauungen etc.), behalten wir uns das Recht auf Änderungen in den Programmen sowie beim Hotelbezug vor. Bei verspäteter Rückkehr an den Ausgangspunkt der Reise infolge der oben erwähnten besonderen Verhältnisse, haften wir nicht für zusätzliche Kosten.
Einzelzimmer
Auf Rundreisen sind Einzelzimmer nur in beschränktem Umfang verfügbar. Diese bedingen einen Zuschlag. Sofern eine Bereitstellung trotz Vormerkung nicht möglich ist, wird der dafür entrichtete Zuschlag zurückbezahlt.
Haftung während der Fahrt im Reisebus
Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person während der Fahrt im Reisebus im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung vollumfänglich versichert.
Haftung ausserhalb vom Reisebus
Ausserhalb des Reisebusses besteht unsererseits keine Haftung. Bei Benützung anderer Verkehrsmittel (Flugzeug, Schiff, Bergbahnen etc.) haftet die Betriebsgesellschaft des entsprechenden Transportmittels im Rahmen der landesüblichen, gesetzlichen Vorschriften für ihre Gäste. Die Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.
Ihr Reisegepäck
Für Gegenstände und Gepäck, das während eines Aufenthaltes oder über Nacht im Reisebus verbleibt, kann unsererseits keine Haftung übernommen werden. Die vom Chauffeur zu übernehmenden Gepäckstücken sind mit der Etikette zu adressieren, die Sie mit den Reiseunterlagen zugestellt erhalten. Bei ungeeigneter oder schlechter Verpackung des Reisegepäcks haftet das Busunternehmen nicht für allfällige Transportschäden. Eine Gepäckversicherung können Sie individuell vor Abreise abschliessen.
Allgemein
Die angegebenen Hotelkategorien entsprechen den örtlichen Angaben. Allfällige Beanstandungen an Unterkunft oder externe Leistungen sind unbedingt vor Ort unserem Chauffeur persönlich oder unserem Büro telefonisch und begründet mitzuteilen, damit wir entsprechend reagieren und Abhilfe schaffen können. Nachträgliche Reklamationen oder Schadenersatzforderungen können nicht berücksichtigt werden. Unvorhersehbare Steuererhöhungen, Devisenschwankungen, Tarifänderungen usw. können nachträglich einen Preisaufschlag nötig machen. Im Reisebus herrscht Gurtenpflicht, wo solche vorhanden sind. Der Chauffeur übernimmt keine Haftung im Falle von
Bussen. Personen, welche sich störend verhalten oder sich nicht an Anstand und Ordnung halten, können nach einmaliger Ermahnung des Chauffeurs entschädigungslos von der Reise ausgeschlossen
werden.
Rauchen im Bus
Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherbusse. Es werden genügend Halte eingeschaltet.
Stand Oktober 2024